Eigene Hausschlachtung nach EG-Verordnung.
Wer Tiere schlachten will braucht hierfür eine EU-Zulassung.
Seit Anfang 2010 gibt es eine neue EU-Verordnung fürs Schlachten und die Fleischverarbeitung. Dies hat große Konsequenzen für viele Metzgereien mit sich gebracht.
Bei der Schlachtzulassung geht es vor allem darum, ob bestimmte bauliche Voraussetzungen eingehalten werden.
Kriterien wie getrennte Räume fürś Schlachten und die Weiterverarbeitung stehen an erster Stelle. Große Schlachthöfe wie kleine handwerkliche Metzgereien müssen diese Voraussetzung erfüllen.
Nach Umbaumaßnahmen im Jahre 2009/10 wurde unser eigenes Schlachthaus auf den aktuellen Stand gebracht, die diesen Anforderungen der EG-Verordnung entsprechen. Diese Maßnahmen heben uns von vielen durchaus auch größeren Betrieben ab, da die meisten Betriebe einen solch aufwendigen Umbau samt kosten gescheut haben und lieber auf Schlachtfertiges Fleisch aus der Großschlachterei das durchaus billiger ist zurück greifen.
Wir haben uns aber dazu entschlossen nach wie vor unser Fleisch in Hauseigener Schlachtung weiter zu verfahren und beziehen nach wie vor unsere Schlachttiere aus der Region Alfdorf.